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Dr. Fraatz-Rosenfeld
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Verwaltungsrecht
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Gestattungsbeschluss und öffentliches Recht
Der in AnwZertMietR 17/2024 Anm. 2 veröffentlichte Artikel befasst sich mit den Einschränkungen, die über den Begriff der Angemessenheit in § 20 Abs. 2 S. 1 BGB, der grundlegenden Veränderung und der unbilligen Benachteiligung (§ 20 Abs. 4 WEG) Blockierungen von baulichen Maßanahmen ergeben - nämlich öffentlich-rechtliche Verbote.
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