Der in AnwZertMietR 17/2024 Anm. 2 veröffentlichte Artikel befasst sich mit den Einschränkungen, die über  den Begriff der Angemessenheit in § 20 Abs. 2 S. 1 BGB, der grundlegenden Veränderung und der unbilligen Benachteiligung (§ 20 Abs. 4 WEG) Blockierungen von baulichen Maßanahmen ergeben - nämlich öffentlich-rechtliche Verbote.