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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dachgeschossausbau in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Der in AnwZertMietR 6/2023 Anm. 1 veröffentlichte Text greift ein immer wieder aktuelles Thema aus; es ist Folge der Wohnungsnot in den großen Städten der Republik. Dabei sind umfangreiche städtebauliche und bauordnungsrechtliche Restriktionen zu beachten. Über diese hinaus sind dann auch eine Reihe wohnungseigentumsrechtlicher Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Sie alle sind miteinander in Einklang zu bringen.

Die Eigentumswohnung als Ferien- und Zweitwohnung

Zwar ist die Zahl der als Ferienwohnung und / oder Zweitwohnung genutzten Eigentumswohnungen nicht genau bekannt - das Institut der deutschen Wirtschaft geht von 10% des Wohnungsbestandes aus - nicht genau ermittelt: Wie dem auch sei - es sind sehr viele. Es sind sogar so viele, dass sich die Gemeinden in tourisisch geprägten Gebieten gegen eine solche Nutzung und die daraus entstehenden Rollladensiedlungen heftig wehren. Mit diesen Fragen und Hintergründen beschäftigt sich der Artikel (AnwZertMietR 4/2023 Anm. 1).

Brandschutz in Wohnungseigentumsanlagen

Der in AnwZertMietR 14/2022 Anm. 1 enthaltene Text enthält einige im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsrecht kaum aufgegriffene Fragen: Die Wohnungseigentumsanlage ist (natürlich) auch eine "ganz normale" bauliche Anlage im Sinne des (landesrechtlichen) Bauordnungsrechts und muss daher auch einmal unter diesem Gesichtspunkte gesehen werden. Dazu gehört ganz an erster Stelle der Brandschutz. Der Texte befasst sich mit den öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen und der Umsetzung in der Wohnungseigentumsanlage und durch die Verwaltungsbehörde.

Auswirkungen des Baulandmobilisierungsgesetzes auf das Wohnungseigentum durch Einführung des § 250 BauGB

Der Aufsatz (AnwaltZertMietR 20/2021 Anm. 1) wirft einen Blick auf die Auswirkungen des neu eingeführten § 250 BauGB, der unter bestimmen Voraussetzungen die Veräußerung von Wohnungen in Gebieten mit gefährdetem Wohnungsmarkt der Genehmigungspflicht unterwirft. Daneben werden die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen beschrieben und diskutiert.

Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz aus dem Blickwinkel des § 9 a WEG

Auch durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahre 2020 ist die Frage nicht endgültig geklärt, wer aus der Wohnungseigentümergemeinschaft heraus Nachbarschutzansprüche geltend machen. Dieser Frage stellung gilt dieser Aufsatz (AnwZertMietR 15/2021 Anm. 1). Durch eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs 11.06.2021 - V ZR 41/19) ist klargestellt, dass in den Fällen konkreter Störung des Sondereigentums die gestörten Sondereigentumer neben der Gemeinschaft eigene Rechte haben und geltend machen können). Nach ist offen geblieben - so durch eine Entscheidung des OVG Hamburg (6 E 1860/21) -, inwieweit "genereller Nachbarschutz" (ohne konkrete Störung) die Befugnis zur Geltendmachung durch Sondereigentümer generiert.

"Zur Ausstrahlungswirkung öffentlich-rechtlicher Vorschriften in das Wohnungseigentumsrecht"

AnwZertMietR 23/2020, Anm. 3.

Auch in diesem Aufsatz geht wiederum (auch) um die Frage, inwieweit Wohnungseigentümer sich innerhalb der WEG auf öffentlich-rechtliche Vorschriften berufen und gegebenenfalls Abwehrrechte gegen unzulässige Nutzungen geltend machen können.

"Aktuelle rechtliche Probleme bei der Vermietung von Ferieneigentumswohnungen"

AnwZertMietR 21/2020, Anm. 2.

Der Text schließt an die Texte zum Begriff des 'Wohnens' und die Begrifflichkeiten des Bauplanungsrechts an.

" Corona-Krise: Auswirkungen auf Wohnungseigentumsanlagen und Corona-Verordnungen der Bundesländer auf einen Blick"

AnwZertMietR 7/2020, Anm. 2.

Hier ist einmal zusammengefasst, welche Auswirkungen die landesrechtlichen und zT. kommunalen Regelungen auf die Nutzung insbesondere von Ferieneigentumswohnungen haben.

"Die Baulast, ein nicht zu unterschätzendes Risiko"

AnwZertMietR 8/2019, Anm. 1.

Dieser Text setzt den sich mehr auf die verwaltungsrechtliche Seite konzentrierenden Text aus AnwZertMietR 12/2018 Anm. 2 fort, in dem er den Blick auf die praktischen Folgen für die Wohnungseigentumsanlage, deren Verwalter und die Eigentümer richtet.

"Die Baulast, ein manchmal heikles Sicherungsinstrument"

Hamburger Grundeigentum 01/2019, Seite 28.

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