Der Text befasst sich mit den Erleichterungen des öffentlichen Baurechts auf der Bundesebene (§§ 31 Abs. 3 BauGB, § §3 34 Abs. 3 b BauGB sowie der Vorschrift des § 246 e BauGB und deren Auswirkungen auf die Wohnungseigentumsanlage. Aus diesem Grunde werden weniger die Vorschriften für die Neuerrichtung von Gebäuden in den Blick genommen, sondern diejenigen, die gerade im Bereich des Wohnungseigentums von Bedeutung sind: Nutzungsänderungen und gegebenenfalls auch Aufstockungen (AnwZertMietR 7/2026 Anm.2).