Der Aufsatz (AnwaltZertMietR 20/2021 Anm. 1) wirft einen Blick auf die Auswirkungen des neu eingeführten § 250 BauGB, der unter bestimmen Voraussetzungen die Veräußerung von Wohnungen in Gebieten mit gefährdetem Wohnungsmarkt der Genehmigungspflicht unterwirft. Daneben werden die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen beschrieben und diskutiert.
Auch durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahre 2020 ist die Frage nicht endgültig geklärt, wer aus der Wohnungseigentümergemeinschaft heraus Nachbarschutzansprüche geltend machen. Dieser Frage stellung gilt dieser Aufsatz (AnwZertMietR 15/2021 Anm. 1). Durch eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs 11.06.2021 - V ZR 41/19) ist klargestellt, dass in den Fällen konkreter Störung des Sondereigentums die gestörten Sondereigentumer neben der Gemeinschaft eigene Rechte haben und geltend machen können). Nach ist offen geblieben - so durch eine Entscheidung des OVG Hamburg (6 E 1860/21) -, inwieweit "genereller Nachbarschutz" (ohne konkrete Störung) die Befugnis zur Geltendmachung durch Sondereigentümer generiert.
AnwZertMietR 23/2020, Anm. 3.
Auch in diesem Aufsatz geht wiederum (auch) um die Frage, inwieweit Wohnungseigentümer sich innerhalb der WEG auf öffentlich-rechtliche Vorschriften berufen und gegebenenfalls Abwehrrechte gegen unzulässige Nutzungen geltend machen können.
AnwZertMietR 21/2020, Anm. 2.
Der Text schließt an die Texte zum Begriff des 'Wohnens' und die Begrifflichkeiten des Bauplanungsrechts an.
AnwZertMietR 7/2020, Anm. 2.
Hier ist einmal zusammengefasst, welche Auswirkungen die landesrechtlichen und zT. kommunalen Regelungen auf die Nutzung insbesondere von Ferieneigentumswohnungen haben.
AnwZertMietR 8/2019, Anm. 1.
Dieser Text setzt den sich mehr auf die verwaltungsrechtliche Seite konzentrierenden Text aus AnwZertMietR 12/2018 Anm. 2 fort, in dem er den Blick auf die praktischen Folgen für die Wohnungseigentumsanlage, deren Verwalter und die Eigentümer richtet.