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Dr. Fraatz-Rosenfeld
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Grundlegende Umgestaltung bei architektonischen Disharmonien, § 20 Abs. 4 WEG
Der Aufsatz beschäftigt sich schwerpuktmäßig mit der Erkenntnissen zur "grundlegenden Umgestaltung" des § 20 Abs. 4 WEG. Die Besonderheit: Ich habe den Versuch unternommen, in gewissermaßen rechtsvergleichender Weise, die Begrifflichkeit des § 20 Abs. 4 WEG mit den Gestaltungs- bzw. Verunstaltungsvorschriften der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den jeweiligen Landesbauordnung abzugleichen.
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