Der Aufsatz beschäftigt sich mit den Gegensätzlichkeiten: Während der BGH praktisch jede Form von Wohnen innerhalb einer WEG einschließlich der Ferienvermietung als Wohnen ansieht, ist die Rechtsprechung zur Baunutzungsverordnung sehr streng - ein in der Rechtspraxis schwieriger Widerspruch (Juris, AnwZertMietR 17/2020, Anm.2).