Die angesichts der sogenannten "Flüchtlingskrise" entstandenen Unterbringungsprobleme führten in verschiedenen Bundesländern zu einer Änderung von bauordnungsrechlichen ("baupolizeilichen") Vorschriften wie auch zur Änderung des jeweiligen Landespolizeirechts. Ein solche Änderung in Hamburg (§ 14 a HmbSOG) war Anlass für einen Aufsatz im Hamburger Grundeigentum (HGE 2016, 20) zu den dahinter stehenden Rechtsfragen. Die Ausarbeitung befasst sich vor allem auch mit der Frage (und kommt letztlich auch zu diesem Ergebnis), dass auch ohne solche Gesetzesinitiativen die Situation zu beherrschen war und ist.