Der Beitrag (Hamburger Grundeigentum, 2019, 28)  erklärt zunächst in kurzen Worten den Begriff und die Bedeutung der Baulast und beschäftigt sich dann mit zwei sehr speziellen Fragen zu diesem Institut: Zwar löst eine Baulast keine zivilrechtlichen (nachbarrechtlichen) Ansprüche aus - es kann aber sein, dass ein Blockierung (beispielsweise eines Zuwegs) eines durch die Baulast gesicherten Rechts missbräuchlich und schikanös sein kann . Andererseits kann das Bestehen einer zivilrechtlichen Dienstbarkeit, die eine Zuweg zur Erschließung eines Grundstücks sichert, Anlass für einen Anspruch auf Abgabe einer Baulastunterwerfung gegenüber der Bauordnungsbehörde sein (BGH, Urt. v. 3.7.1992 - V ZR 218/19).