Der im BÖR* -Report Nr. 5 / 2021, S.10 ff.  veröffentlichte Text stellt das im Jahre 2020 verabschiedete Gebäudeenergiegesetz vor.  Dargestellt wird die Systematik und einge praktische Hinweise für den Einzel-Gebäudeeigentümer wie auch Wohnungseigentümer. Ein Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung der  Grundbegriffe wie auch der nun neu entstandenen Anforderungen.

* Bundesvereinigung Öffentliches Recht, Berlin: www. bör.de