Einer der Anlässe für die Untersuchung (Diss. 1983, Hamburg) war der sog. "Stoltzenberg"-Skandal in Hamburg, der am Beispiel einer Umwelthavarie (gesundheitschädliche Bodenkontamination durch ein Chemieunternehmen) massive Umsetzungsdefizite im Bereich der Umweltverwaltung zeigte. Ein wesentlicher Untersuchungsgesichtspunkt war die Klärung der Frage nach der Effizienz in der öffentlichen Verwaltung. Dieses Problem hat neue Brisanz bekommen in der heute aktuellen Diskussion um die sogenannte Rekommunalisierung (siehe dazu: A.Leisner-Egensperger, "Rekommunalisierung und Grundgesetz", NVwZ 2013, 1110 (1114).