Juris, AnwZert MietR 11/2016, Anm.2.
Auch diese Thematik beschäftigt sich - gewissermaßen spiegelbildlich - mit der Stellung der teilrechtsfähigen WEG bzw. den einzelnen Grundseigentümern zur öffentlichen Verwaltung: Konkret geht es in diesme Fall um Verfügungen zur Legionellenbekämpfung und die Frage, wer in Anspruch zu nehmen ist - die einzelnen Eigentümer solitär oder die teilfrechtsfähige WEG.
Juris, AnwZert MietR 2/2016, Anm.2.
Diese Problematik ist nicht neu, hat aber durch neuere Entscheidungen - insbesondere des OLG Brandenburg - , eine Differenzierung erfahren: Während bisher durchgängig der Grundsatz galt, dass nur dann mietrechliche Gewährleistungsansprüche ausgelöst werden, wenn durch konkrete Verfügungen einer Verwaltungsbehörde Nutzungseinschränkungen bestehen, hat nun in besonderen Fällen eine Vorverlagerung stattgefunden.
Juris, AnwZert MietR, 21/2015, Anm. 1.
Dieser im Rahmen eines Zertifizierungsportals von JURIS publizierte Aufsatz beschäftigt sich nochmals und ausführlicher mit dem bereits im Hamburger Grundeigentum aufgegriffenen Problem der der Anspruchsberechtigung von Wohnungseigentümern betreffend den Gebietsgewährleistungsanspruch.
In: Hamburger Grundeigentum 8/2015, Seite 20
Wie bereits in dem vorstehend erwähnten Artikel in der NordÖR beschäftigt sich dieser kleine Artikel mit dem Verhältnis der Wohnungseigentümer und der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft zur Öffentlichen Verwaltung; in diesem konkreten Fall mit Ansprüchen von Wohnungseigentümern und / oder der WEG aus Gesichtspunkten des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes. Anlass hierfür ist eine neue Entscheidung des OVG Bremen (NordÖR 2015,209). Dieses OVG hat es für selbstverständlich befunden, das auch einzelnen Wohnungseigentümern der Schutz aus dem sogenannten Gebietsgewährleistungsanspruch zusteht; der VGH München hatte dies im Jahre 2013 noch ausgeschlossen.
In: Nord ÖR 2011, Seite 56 ff.
Der in der Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland Heft 2 des Jahrgangs 2011 (dort ab Seite 56) veröffentlichte Aufsatz unter dem Titel "Auswirkungen der Normierung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümer-gemeinschaft auf öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse" beschäftigt sich mit den praktischen Folgen, die die Normierung der sogenannten teilrechtsfähigen WEG durch § 10 Abs. 6 WEG mit sich bringt; hier ausdrücklich bezogen auf die Auswirkungen im Verhältnis zum Verwaltungsrecht.