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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

"Wohnungseigentum und öffentliches Recht: Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Normen innerhalb einer WEG als Nachteil i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG?"

AnwZert Miet 4/2018, 1.

Nach bisher durchgängiger Rechtsauffassung besteht innerhalb der Wohungseigentümergemeinschaft keine öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz und es gibt aus § 14 Nr. 1 WEG aF auch einen Anspruch auf Einhaltung solcher Vorschriften nur dann, wenn diese nachbarschützend ist (ich vertrete hier eine weitergehende Auffassung).

"Auswirkungen Der BauGB-Novelle 2017 auf das Wohnungseigentum"

Juris, AnwZertMietR 19/2017

Der Beitrag referiert die Grundzüge der BauG-Novelle 2017 und geht hier insbesondere ein auf die neuen Regelungen zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen gemäß § 13 a BauNVO sowie auf die sogenannten "Urbanen Gebiete" des § 6 a BauNVO und stellt die Bezüge zum Wohnungseigentumsrecht her.

"Begründung eines Anspruchs auf Realteilung bei Wegfall öffentlich-rechtlicher Hindernisse"

Juris, AnwZertMietR 11/2017

Oft wird eine Aufteilung in Wohnungseigentum in den Außengebieten der Großstädte vorgenommen, weil wegen der Knappheit von Grund und Boden eng bebaut werden soll, dies aber aufgrund öffentlich-rechtlicher Restriktionen nicht möglich ist (beispielsweise gibt ein Baubauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße vor, die bei einer Realteilung unterschritten würde). Gelegentlich wird der Wegfall solcher Beschränkungen in Teilungserklärungen bereits geregel - dann ergibt sich selten ein Problem; der Beitrag befasst sich daher vornehmlich mit der Frage, ob in den nicht in der Teilungserklärung geregelten Fällen ein solcher Anspruch begründbar ist.

"Legionellenbeprobung - Verantwortlichkeit für den Befall"

In: Hamburger Grundeigentum, Nr. 3 / 2017, Seite 18

Auch in dieser Verhöffentlichung ist noch einmal aufgegriffen die Frage, wer - die teilrechtsfähige WEG oder die einzelnen Eigentümer - gegenüber der Verwaltungsbehörde verpflichtet ist bzw. wer von dieser in Anspruch genommen werden kann.

"Wohnungseigentum und die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden"

Juris, AnwZertMietR 5/2017

Ähnlich der Problematik "Ferienwohnen" wird hier sowohl die öffentlich-rechtlich städtebaurechtliche Problematik beleuchtet wie auch die wohnungseigentumsrechtliche - mit ähnlichem Ergebnis wie zur Feriennutzung.

"Abstandsflächenverletzungen im Wohnungseigentumsrecht"

Juris, AnwZert MietR 17/ 2016, Anm.1.

Der Beitrag steht im logischen Zusammenhang mit der Geltendmachung des Gebietsgewährleistungsanspruch durch Wohnungseigentümer: Auch hier wird man annehmen müssen, dass ein Anspruch auf Unterlassen von Abstandsflächenverletzungen den einzelnen Eigentümern zusteht - dies mit der Folge, dass im Falle eines Verzichts auf diesen Anspruch entweder ausnahmslos alle Eigentümer zustimmen müssen oder (sofern ein "kollektiver" Verzicht herbeigeführt werden soll) eine allstimmiger Entscheidung.

"Polizeirechtliche Verantwortlichkeit bei der Bekämpfung von Legionellen in Wohnungseigentumsanlagen"

Juris, AnwZert MietR 11/2016, Anm.2.

Auch diese Thematik beschäftigt sich - gewissermaßen spiegelbildlich - mit der Stellung der teilrechtsfähigen WEG bzw. den einzelnen Grundseigentümern zur öffentlichen Verwaltung: Konkret geht es in diesme Fall um Verfügungen zur Legionellenbekämpfung und die Frage, wer in Anspruch zu nehmen ist - die einzelnen Eigentümer solitär oder die teilfrechtsfähige WEG.

"Öffentlich-rechtliche Nutzungshindernisse als Mangel der Mietsache"

Juris, AnwZert MietR 2/2016, Anm.2.

Diese Problematik ist nicht neu, hat aber durch neuere Entscheidungen - insbesondere des OLG Brandenburg - , eine Differenzierung erfahren: Während bisher durchgängig der Grundsatz galt, dass nur dann mietrechliche Gewährleistungsansprüche ausgelöst werden, wenn durch konkrete Verfügungen einer Verwaltungsbehörde Nutzungseinschränkungen bestehen, hat nun in besonderen Fällen eine Vorverlagerung stattgefunden.

"Der bauplanungsrechtliche Anspruch des Sondereigentums auf Gebietserhaltung"

Juris, AnwZert MietR, 21/2015, Anm. 1.

Dieser im Rahmen eines Zertifizierungsportals von JURIS publizierte Aufsatz beschäftigt sich nochmals und ausführlicher mit dem bereits im Hamburger Grundeigentum aufgegriffenen Problem der der Anspruchsberechtigung von Wohnungseigentümern betreffend den Gebietsgewährleistungsanspruch.

"Ansprüche gegen Nachbarn"

In: Hamburger Grundeigentum 8/2015, Seite 20

Wie bereits in dem vorstehend erwähnten Artikel in der NordÖR beschäftigt sich dieser kleine Artikel mit dem Verhältnis der Wohnungseigentümer und der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft zur Öffentlichen Verwaltung; in diesem konkreten Fall mit Ansprüchen von Wohnungseigentümern und / oder der WEG aus Gesichtspunkten des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes. Anlass hierfür ist eine neue Entscheidung des OVG Bremen (NordÖR 2015,209). Dieses OVG hat es für selbstverständlich befunden, das auch einzelnen Wohnungseigentümern der Schutz aus dem sogenannten Gebietsgewährleistungsanspruch zusteht; der VGH München hatte dies im Jahre 2013 noch ausgeschlossen.

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