Das Landgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom Mai 2022 (67 S 30/22) klargestellt, dass - selbst wenn eine Vereinbarung darüber nicht geschlossen worden ist  und der Mieter vorbehaltlos in Gebrauch genommen hat - ein Anspruch auf Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Mängeln besteht (veröffentlicht u.a. in ZMR 2022, 411). Dem Urteil lag ein etwas ungewöhnlicher Sachverhalt zugrunde: Der Mieter hatte ein sogenanntes "Townhouse" zu einer Miete von € 10.00,- monatlich gemietet - allerdings fehlten (weil wohl der Bau nicht rechtzeitig fertig geworden war) die Treppengeländer.