Zwar nicht ganz aktuell, aber durchaus interessant ist eine Entscheidung des VGH Mannheim (Urt. v. 10.11.2011 - 5 S 2436/10, DVBl. 2021, 186): Das Infrastrukturunternehmen einer Eisenbahnanlage hatte im Wege eines Plangenehmigungsverfahrens den Rückbau eines privaten Bahnübergangs durchgeführt bzw. durchführen wollen. Der Verwaltungsgerichtshof stellt die Nichtberücksichtigung der Eigentümerbelange im Plangenehmigungsverfahren für fehlerhaft und hob die Entscheidung auf.