Am 02. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass einem Lokomotivführer - die Entscheidung ist aber zu verallgemeinern - eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden auch dann zu gewähren, wenn dieser Ruhezeit einer wöchentlichen Ruhezeit oder einer Urlaubszeit vorausgeht oder dieser nachfolgt (Judgement auf the Cort Case C - 477/ MAV-Start: "Daily rest ist additional to weekly rest even when it direktly precedes the latter."). Die Entscheidung ist im Volltext abzurufen über CURIA unter dem 2.März 2023).