Nach der Entscheidung zur "W-Besoldung" für Hochschullehrer hat sich das BVerfG nunmehr auch mit der Frage einer zureichenden bzw. unzureichenden Alimentation bei der "R-Besoldung" beschäftigt (die Entscheidung ist u.a. abgedruckt in der NVwZ 2015, 1047 ff.) und die für das Land Sachsen-Anhalt bestehende Besoldungsordnung für nicht mit Artikel 33 GG vereinbar erklärt. Das Gericht hat dabei in Rahmen seiner Befugnisse nur die Frage zu klären gehabt, ob der jeweilige Landesgesetzgeber das ihm grundsätzlich zustehende Ermessen überschritten hat und kommt dann zu folgendem Ergebnis (a.a.O., 1051): "Bleibt die Besoldungsentwicklung ... hinter der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes in den zurückliegenden 15 Jahren und in einem weiteren gleichlangen überlappenden Zeitraum in der Regel um mindestens 5% zurück, ist dies ein weiteres Indiz für die evidente Unangemessenheit der Alimentation."