Mit der vielfach veröffentlichten Entscheidung (u.a. DVBl. 2011, 228ff) ist das BVerwG erstmals deutlich von dem Grundsatz der Ämterstabilität abgerückt. Die Entscheidung hat in der Fachöffentlichkeit viel Beachtung gefunden – mit ihren Konsequenzen beschäftigen sich Wieland/Seulen in DÖD 2011, 69 ff..