Als Folge WEG-Reform 2020 gehören zu den Verwaltungskosten gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG auch Prozesskosten. Das hat zur Folge, dass Wohnungseigentümer, die gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klagen, sich auch dann an den Prozesskosten beteiligen müssen, wenn sie den Prozess gewonnen haben (BGH, Urteil vom 19.07.2024 - V ZR 139/23, becklink 2031308).