Wird einem Wohnungseigentümer vor Ort in der Eigentümerversammlung durch eine Wohnungseigentümerin unter Hinzuziehung der Vollzugspolizei verboten, sind die  dort - ohne ihn - gefassten Beschlüsse dennoch wirksam (LG Dortmund, Beschl. v. 29.4.2025, 1 S 194, 25; Anmerkung von Peitz, DWW 2025, 73).