Der Verfasser des Hinweises hat den Titel etwas "aufgebauscht", aber: Der Bundesgerichtshof hat am 28.01.2022 ein Urteil verkündet, dass eine klare Ausage zu dem Verhältnis der  Entscheidungsmöglichkeiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Bauordnungsrecht trifft. Er führt aus (V ZR 106/21, Ls. 2): "Ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, der im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Duldung des regelmäßigen Haltens von LIeferfahrzeugen in der auf dem Grundstück der Wohnungseigentümer befindlichen Feuerwehrzufahrt zusagt, ist nichtig."